Förderwege
Steuerbonus § 35a EStG
20 % der Arbeitskosten, max. 1.200 € im Jahr.
- Ermäßigung20 % der Arbeitskosten
- Höchstbetrag1.200 € pro Jahr
- Ausschlussbei KfW-Kredit oder -Zuschuss
- NachweisRechnung + Überweisung
Montage- und Wartungskosten eines Lifts können als Handwerkerleistung die Einkommensteuer mindern. Begünstigt sind nur Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten, nicht das Material. Die Rechnung muss unbar bezahlt werden. Wurde die Maßnahme mit KfW-Mitteln gefördert oder bereits als außergewöhnliche Belastung angesetzt, entfällt der Bonus.
Kennzahlen
| Ermäßigung | 20 % der Arbeitskosten |
|---|---|
| Höchstbetrag | 1.200 € pro Jahr |
| Ausschluss | bei KfW-Kredit oder -Zuschuss |
| Nachweis | Rechnung + Überweisung |
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