Förderwege

Steuerbonus § 35a EStG

20 % der Arbeitskosten, max. 1.200 € im Jahr.

  • Ermäßigung20 % der Arbeitskosten
  • Höchstbetrag1.200 € pro Jahr
  • Ausschlussbei KfW-Kredit oder -Zuschuss
  • NachweisRechnung + Überweisung

Montage- und Wartungskosten eines Lifts können als Handwerkerleistung die Einkommensteuer mindern. Begünstigt sind nur Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten, nicht das Material. Die Rechnung muss unbar bezahlt werden. Wurde die Maßnahme mit KfW-Mitteln gefördert oder bereits als außergewöhnliche Belastung angesetzt, entfällt der Bonus.

Kennzahlen

Ermäßigung20 % der Arbeitskosten
Höchstbetrag1.200 € pro Jahr
Ausschlussbei KfW-Kredit oder -Zuschuss
NachweisRechnung + Überweisung

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