Förderwege
Pflegekasse: Zuschuss nach § 40 SGB XI
Bis 4.180 € je Maßnahme ab Pflegegrad 1.
- Betragbis 4.180 € je Maßnahme
- Mehrere Pflegebedürftigebis 16.720 € je Wohnung
- VoraussetzungPflegegrad 1–5
- Antragvor Auftrag stellen, Bewilligung abwarten
Der wichtigste Zuschuss für Treppenlifte kommt von der Pflegekasse. Ab Pflegegrad 1 gibt es bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, leben mehrere Pflegebedürftige im Haushalt, addieren sich die Beträge bis 16.720 Euro. Die Verbraucherzentrale rät, den Antrag vor Auftragserteilung zu stellen und die schriftliche Bewilligung abzuwarten. Der Zuschuss gilt auch für gebrauchte Lifte.
Kennzahlen
| Betrag | bis 4.180 € je Maßnahme |
|---|---|
| Mehrere Pflegebedürftige | bis 16.720 € je Wohnung |
| Voraussetzung | Pflegegrad 1–5 |
| Antrag | vor Auftrag stellen, Bewilligung abwarten |
| Bearbeitung | 3 Wochen, mit Gutachten 5 Wochen |
| Rechtsgrundlage | § 40 Abs. 4 SGB XI |
Offizielle Quelle
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/leistungen-der-pflege/wohnumfeldverbessernde-massnahmen
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