Förderwege

Pflegekasse: Zuschuss nach § 40 SGB XI

Bis 4.180 € je Maßnahme ab Pflegegrad 1.

  • Betragbis 4.180 € je Maßnahme
  • Mehrere Pflegebedürftigebis 16.720 € je Wohnung
  • VoraussetzungPflegegrad 1–5
  • Antragvor Auftrag stellen, Bewilligung abwarten

Der wichtigste Zuschuss für Treppenlifte kommt von der Pflegekasse. Ab Pflegegrad 1 gibt es bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, leben mehrere Pflegebedürftige im Haushalt, addieren sich die Beträge bis 16.720 Euro. Die Verbraucherzentrale rät, den Antrag vor Auftragserteilung zu stellen und die schriftliche Bewilligung abzuwarten. Der Zuschuss gilt auch für gebrauchte Lifte.

Kennzahlen

Betragbis 4.180 € je Maßnahme
Mehrere Pflegebedürftigebis 16.720 € je Wohnung
VoraussetzungPflegegrad 1–5
Antragvor Auftrag stellen, Bewilligung abwarten
Bearbeitung3 Wochen, mit Gutachten 5 Wochen
Rechtsgrundlage§ 40 Abs. 4 SGB XI

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