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Förder- & Kosten-Check
Preisklasse und Pflegekassen-Zuschuss für Treppenlift, Plattformlift oder Homelift in 30 Sekunden abschätzen.
So rechnet das Tool
Preisspannen
Sitzlift gerade 3.500–10.000 € und Hublift (1–3 m) 6.000–15.000 € laut ADAC (Stand 23.01.2026); Sitzlift kurvig 7.500–17.000 €, Plattformlift 9.000–25.000 € und Homelift 18.000–50.000 € laut pflege.de (Stand 04.09.2025). Alle Werte inklusive Einbau, ohne Wartung.
Mehrere Etagen
Für Treppen- und Plattformlifte multipliziert das Tool die Spanne mit der Zahl der Treppen, weil je Treppe meist eine eigene Schiene oder ein eigener Lift nötig ist. Beim Homelift bleibt die Spanne unverändert, sie deckt übliche Förderhöhen im Einfamilienhaus bereits ab. Durchgehende kurvige Schienen über zwei Etagen können günstiger sein als zwei getrennte Lifte.
Zuschuss
Ab Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse nach § 40 Abs. 4 SGB XI bis zu 4.180 € je Maßnahme, bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt bis zu 16.720 € (Stand 2026). Das Tool setzt den Zuschuss höchstens in Höhe der unteren Kostengrenze an. KfW-Kredit 159, Landesprogramme und Steuer sind nicht eingerechnet.
Grenzen
Das Ergebnis ist eine Orientierung, kein Angebot. Treppenform, Breite, Außeneinsatz, Ausstattung und Region verschieben den Preis. Belastbar ist nur ein Kostenvoranschlag nach Aufmaß; für den Pflegekassen-Antrag wird er ohnehin gebraucht.
Verifizierter Testfall: Sitzlift kurvig, 1 Etage, Pflegegrad 2, 1 Person → Kosten ca. 7.500 €–17.000 € · Pflegekasse bis 4.180 € · Eigenanteil ca. 3.320 €–12.820 €
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Alle Zuschüsse im Überblick