Förderwege

Sozialamt & Eingliederungshilfe

Wenn Einkommen und Vermögen nicht reichen.

  • Hilfe zur Pflege§ 64e SGB XII
  • Eingliederungshilfe Wohnraum§ 77 SGB IX
  • VoraussetzungBedürftigkeit bzw. Behinderung
  • Rangnachrangig zu anderen Trägern

Reichen Einkommen und Vermögen nicht aus, können Sozialamt oder Träger der Eingliederungshilfe Wohnumfeldmaßnahmen übernehmen. Beide Leistungen sind nachrangig: Zuerst müssen Pflegekasse, Unfallversicherung oder andere Träger geprüft sein. Ein früher Kontakt mit dem Sozialamt klärt, welche Unterlagen gebraucht werden.

Kennzahlen

Hilfe zur Pflege§ 64e SGB XII
Eingliederungshilfe Wohnraum§ 77 SGB IX
VoraussetzungBedürftigkeit bzw. Behinderung
Rangnachrangig zu anderen Trägern

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