Förderwege
Integrationsamt (Schwerbehinderung)
Wohnungsanpassung für berufstätige Schwerbehinderte.
- Rechtsgrundlage§ 22 SchwbAV
- FormZuschuss, Zinszuschuss oder Darlehen
- Zielgruppeschwerbehinderte Beschäftigte
- EntscheidungEinzelfall
Für schwerbehinderte Menschen im Berufsleben kann das Integrationsamt Hilfen zur behinderungsgerechten Wohnung leisten, wenn diese für die Teilhabe am Arbeitsleben nötig ist. Über Art und Höhe wird im Einzelfall entschieden; typisch sind Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen.
Daten im Überblick
| Rechtsgrundlage | § 22 SchwbAV |
|---|---|
| Form | Zuschuss, Zinszuschuss oder Darlehen |
| Zielgruppe | schwerbehinderte Beschäftigte |
| Entscheidung | Einzelfall |
Offizielle Quelle
Passend dazu
Förder- & Kosten-CheckAus derselben Kategorie
- Pflegekasse: Zuschuss nach § 40 SGB XI
- KfW 159 – Altersgerecht Umbauen (Kredit)
- KfW 455-B – Barrierereduzierung (Zuschuss)
- Steuerbonus § 35a EStG
- Außergewöhnliche Belastung § 33 EStG
- Bayern: Darlehen für behindertengerechten Umbau
- NRW.BANK: Modernisierung Wohneigentum
- L-Bank BW: Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit
Nächster Schritt
Kosten & Zuschuss prüfen