Förderwege

Integrationsamt (Schwerbehinderung)

Wohnungsanpassung für berufstätige Schwerbehinderte.

  • Rechtsgrundlage§ 22 SchwbAV
  • FormZuschuss, Zinszuschuss oder Darlehen
  • Zielgruppeschwerbehinderte Beschäftigte
  • EntscheidungEinzelfall

Für schwerbehinderte Menschen im Berufsleben kann das Integrationsamt Hilfen zur behinderungsgerechten Wohnung leisten, wenn diese für die Teilhabe am Arbeitsleben nötig ist. Über Art und Höhe wird im Einzelfall entschieden; typisch sind Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen.

Daten im Überblick

Rechtsgrundlage§ 22 SchwbAV
FormZuschuss, Zinszuschuss oder Darlehen
Zielgruppeschwerbehinderte Beschäftigte
EntscheidungEinzelfall

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