Lift-Glossar

Steuerbonus Handwerkerleistungen

Wer Steuerbonus Handwerkerleistungen einordnen kann, bewertet Aussagen und Vergleiche in diesem Fachgebiet sicherer. Die Definition steht direkt unten.

Definition

Nach § 35a Abs. 3 EStG mindern 20 Prozent der Arbeitskosten für Handwerkerleistungen im Haushalt die Einkommensteuer, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Für Montage und Wartung eines Treppenlifts kommt das infrage – nicht aber, wenn die Maßnahme mit einem KfW-Kredit oder -Zuschuss gefördert wurde.

Was dahinter steckt

In der Praxis entscheidet weniger die Definition als die Anwendung: Welche Konsequenz hat der Begriff für Kosten, Fristen oder Zuständigkeit? Genau darum geht es in den verlinkten Ratgebern.

So begegnet es dir

Wie Steuerbonus Handwerkerleistungen bei Planung, Kosten und Förderung konkret ins Gewicht fällt, erklären unsere Ratgeber im Bereich Förderung & Zuschüsse. Für eine erste Kostenschätzung mit Zuschuss hilft der Förder- & Kosten-Check.

Verwandte Begriffe

Häufige Fragen

Wie unterscheidet sich Steuerbonus Handwerkerleistungen von verwandten Begriffen?

Die verwandten Begriffe unten grenzen das Thema ein. Der Unterschied liegt meist im Anwendungsbereich oder in der Rechtsgrundlage.

Wo begegnet mir Steuerbonus Handwerkerleistungen in der Praxis?

Typischerweise in Angebot, Kostenvoranschlag, Förderbescheid oder Produktdatenblatt. Die verlinkten Ratgeber zeigen, was das für Kosten und Förderung bedeutet.

Wer hilft bei Fragen zu Steuerbonus Handwerkerleistungen?

Für den konkreten Fall die Pflegeberatung der Pflegekasse, eine Wohnberatungsstelle oder der Fachbetrieb beim Aufmaß vor Ort.

Nächster Schritt

Kosten & Zuschuss prüfen