Lift-Glossar
Treppensteiger
Treppensteiger ist ein Fachbegriff mit klarer Bedeutung und typischen Missverständnissen. Beides steht hier, mit Verweis auf die Praxis.
Definition
Ein Treppensteiger ist ein mobiles, elektrisch angetriebenes Gerät, das eine Person im Rollstuhl oder auf einem Sitz Stufe für Stufe über die Treppe bewegt. Es braucht eine Begleitperson, wird nicht fest montiert und ist im Hilfsmittelverzeichnis in Produktgruppe 18 gelistet.
Einordnung
Der Begriff wird in Angeboten, Verträgen und Fachtexten meist ohne Erklärung verwendet. Die Definition oben ist der gemeinsame Nenner; Abweichungen ergeben sich aus Branche, Norm oder Rechtsgrundlage.
Was das konkret bedeutet
Wie Treppensteiger bei Planung, Kosten und Förderung konkret ins Gewicht fällt, erklären unsere Ratgeber im Bereich Gebraucht, Miete & Alternativen. Für eine erste Kostenschätzung mit Zuschuss hilft der Förder- & Kosten-Check.
Weiterlesen
- Sitzlift
- Stehlift
- Steuerbonus Handwerkerleistungen
- DIN EN 81-40
- Senkrechtlift
- KfW 455-B
- Fahrschiene
- Treppenlift
Was oft gefragt wird
Warum ist Treppensteiger wichtig?
Weil der Begriff in Entscheidungen, Angeboten und Fachgesprächen vorausgesetzt wird. Wer ihn einordnen kann, bewertet Aussagen und Vergleiche sicherer.
Wie unterscheidet sich Treppensteiger von verwandten Begriffen?
Die verwandten Begriffe unten grenzen das Thema ein. Der Unterschied liegt meist im Anwendungsbereich oder in der Rechtsgrundlage.
Ist die Definition von Treppensteiger verbindlich?
Es ist eine redaktionelle Erklärung. Verbindlich sind Gesetz, Norm oder Vertrag im Einzelfall.
Nächster Schritt
Kosten & Zuschuss prüfen