Lift-Glossar
Maschinenverordnung
Wer Maschinenverordnung einordnen kann, bewertet Aussagen und Vergleiche in diesem Fachgebiet sicherer. Die Definition steht direkt unten.
Definition
Die EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ersetzt ab dem 20. Januar 2027 die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Sie gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und betrifft auch Treppenlifte, Plattform- und Hublifte, die bisher nach der Maschinenrichtlinie CE-gekennzeichnet wurden.
Was dahinter steckt
Wichtig ist die Abgrenzung zu ähnlich klingenden Begriffen, die weiter unten verlinkt sind. Wer die Unterschiede kennt, vermeidet die typischen Missverständnisse in Beratung und Vergleich.
So begegnet es dir
Wie Maschinenverordnung bei Planung, Kosten und Förderung konkret ins Gewicht fällt, erklären unsere Ratgeber im Bereich Homelift & Aufzug im Haus. Für eine erste Kostenschätzung mit Zuschuss hilft der Förder- & Kosten-Check.
Weiterlesen
- DIN EN 81-41
- Homelift
- Wartungsvertrag
- Badewannenlift
- Plattformlift
- Stehlift
- Steuerbonus Handwerkerleistungen
- Drehsitz
- Förderhöhe
Was oft gefragt wird
Gibt es Synonyme für Maschinenverordnung?
Je nach Branche werden abweichende Bezeichnungen genutzt. Verbindlich ist die Definition oben; Abweichungen sind in Verträgen oder Normen ausdrücklich geregelt.
Ist die Definition von Maschinenverordnung verbindlich?
Es ist eine redaktionelle Erklärung. Verbindlich sind Gesetz, Norm oder Vertrag im Einzelfall.
Warum ist Maschinenverordnung wichtig?
Weil der Begriff in Entscheidungen, Angeboten und Fachgesprächen vorausgesetzt wird. Wer ihn einordnen kann, bewertet Aussagen und Vergleiche sicherer.
Nächster Schritt
Kosten & Zuschuss prüfen