Treppenlift und Pflegegrad: Welcher Zuschuss bei Pflegegrad 1 bis 5?

Für den Treppenlift-Zuschuss ist die Höhe des Pflegegrads egal: Die Pflegekasse zahlt bei Pflegegrad 1 genauso wie bei Pflegegrad 3 oder 5 bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Entscheidend ist nur, dass überhaupt ein Pflegegrad anerkannt ist.

Kurz zusammengefasst

Der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI ist für alle fünf Pflegegrade gleich hoch. Anders als beim Pflegegeld steigt er also nicht mit dem Pflegegrad. Wer noch keinen Pflegegrad hat, beantragt ihn zuerst bei der Pflegekasse; die Entscheidung muss spätestens nach 25 Arbeitstagen vorliegen. Verändert sich die Pflegesituation später deutlich, etwa durch eine Höherstufung, kann für neue Umbauten erneut ein Zuschuss beantragt werden. Leben zwei Pflegebedürftige im Haushalt, verdoppelt sich der mögliche Betrag.

Welcher Zuschuss gilt bei welchem Pflegegrad?

Bei allen Pflegegraden von 1 bis 5 beträgt der Zuschuss für einen Treppenlift bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Das Bundesgesundheitsministerium weist den Betrag (Stand Januar 2026) einheitlich für die Pflegegrade 1–5 aus. Unterschiede gibt es nur bei anderen Leistungen wie dem Pflegegeld.

Selbst bei Pflegegrad 1, der nur einen eingeschränkten Leistungskatalog hat, zählt der Wohnumfeld-Zuschuss ausdrücklich dazu (§ 28a SGB XI). Die Tabelle zeigt, wie sich die Pflegegrade nach § 15 SGB XI unterscheiden und welche Beträge 2026 gelten.

Pflegegrad Gesamtpunkte (§ 15 SGB XI) Zuschuss Treppenlift je Maßnahme Pflegegeld pro Monat
1 – geringe Beeinträchtigung 12,5 bis unter 27 bis 4.180 € –
2 – erhebliche Beeinträchtigung 27 bis unter 47,5 bis 4.180 € 347 €
3 – schwere Beeinträchtigung 47,5 bis unter 70 bis 4.180 € 599 €
4 – schwerste Beeinträchtigung 70 bis unter 90 bis 4.180 € 800 €
5 – schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen 90 bis 100 bis 4.180 € 990 €

Quellen: § 15 SGB XI; BMG „Pflegeleistungen zum Nachschlagen“, Stand 01/2026. Ein Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat kommt in allen Pflegegraden hinzu. Wie der Zuschuss konkret abläuft, fasst der Verzeichniseintrag Pflegekasse: Zuschuss nach § 40 SGB XI zusammen.

Wie viel Zuschuss gibt es bei Pflegegrad 3?

Bei Pflegegrad 3 zahlt die Pflegekasse ebenfalls bis zu 4.180 Euro – nicht mehr als bei Pflegegrad 1. Der Eigenanteil hängt deshalb allein vom Preis des Lifts ab. Bei einem kurvigen Sitzlift für 7.500 bis 17.000 Euro (pflege.de, Stand 09/2025) bleiben 3.320 bis 12.820 Euro.

Bei einem geraden Sitzlift für 3.500 bis 10.000 Euro (ADAC, Stand 01/2026) sinkt der Eigenanteil auf 0 bis 5.820 Euro. Den verbleibenden Betrag können Sie über den KfW-Kredit 159 oder ein Landesprogramm finanzieren oder steuerlich geltend machen, wie im Beitrag Treppenlift steuerlich absetzen beschrieben. Eine vollständige Preisübersicht steht unter Treppenlift Kosten 2026.

Wie wird der Pflegegrad ermittelt – und zählt die Treppe?

Der Pflegegrad ergibt sich aus einer Begutachtung in sechs Lebensbereichen; die Mobilität, zu der das Treppensteigen gehört, fließt nur mit 10 Prozent ein. Am stärksten gewichtet ist mit 40 Prozent die Selbstversorgung, also etwa Waschen, Anziehen und Essen (§ 15 Abs. 2 SGB XI).

  • Mobilität: 10 Prozent
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten oder psychische Problemlagen: zusammen 15 Prozent
  • Selbstversorgung: 40 Prozent
  • Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: 20 Prozent
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: 15 Prozent

Die Treppe ist also nur ein Kriterium unter vielen. Für die Begutachtung lohnt es sich, alle Einschränkungen im Alltag zu schildern, nicht nur die Probleme auf der Treppe. Mehr zum Begriff im Glossar unter Pflegegrad.

Wie beantragen Sie den Pflegegrad, wenn noch keiner vorliegt?

Sie stellen einen Antrag bei der Pflegekasse, die bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt ist; nach der Begutachtung muss die Entscheidung spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang vorliegen. Hält die Kasse die Frist ohne triftigen Grund nicht ein, zahlt sie 70 Euro je angefangener Woche (§ 18c SGB XI).

  1. Antrag stellen: telefonisch, schriftlich oder online bei der Pflegekasse – ein formloser Antrag genügt für den Anfang.
  2. Begutachtung vorbereiten: Arztberichte, Medikamentenplan und ein kurzes Pflegetagebuch bereitlegen.
  3. Bescheid prüfen: Gegen eine Ablehnung oder einen zu niedrigen Pflegegrad können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG).
  4. Zuschuss beantragen: Sobald der Pflegegrad feststeht, den Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit Kostenvoranschlag stellen.
Praxis-Hinweis: Beide Anträge zeitlich verzahnen

Holen Sie den Kostenvoranschlag für den Lift schon während des Pflegegrad-Verfahrens ein. Dann können Sie den Zuschussantrag direkt nach dem Bescheid stellen. Bewilligt werden kann der Zuschuss aber erst, wenn der Pflegegrad anerkannt ist. Unterschreiben Sie bis dahin keinen Kaufvertrag.

Was ändert sich bei Höherstufung oder zwei Pflegebedürftigen?

Eine Höherstufung erhöht den Zuschuss nicht, kann aber einen neuen Zuschuss für weitere Umbauten ermöglichen, wenn sich die Pflegesituation verändert hat. Leben zwei Pflegebedürftige zusammen, gibt es bis zu 4.180 Euro je Person, insgesamt höchstens 16.720 Euro.

Das Bundesgesundheitsministerium nennt als Voraussetzung für einen zweiten Zuschuss, dass sich die Pflegesituation so verändert hat, dass erneute Maßnahmen nötig werden (Stand 14.09.2026). Nutzen beide Partner den Lift und haben beide einen Pflegegrad, können bis zu 8.360 Euro zusammenkommen. Das Gesetz begrenzt den Betrag für eine gemeinsame Maßnahme auf 16.720 Euro bei bis zu vier Anspruchsberechtigten (§ 40 Abs. 4 SGB XI).

Wichtiger Hinweis

Ein Antrag auf Höherstufung ist kein Weg zu mehr Treppenlift-Zuschuss. Er lohnt sich nur, wenn der Pflegebedarf tatsächlich gestiegen ist – dann wegen des höheren Pflegegelds und anderer Leistungen, nicht wegen des Lifts.

Eigenanteil bei Ihrem Pflegegrad berechnen
Lifttyp, Pflegegrad und Zahl der Pflegebedürftigen eingeben – der Check zeigt Zuschuss und Restbetrag.

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Unsere Einschätzung

Die häufige Suche nach dem „Zuschuss bei Pflegegrad 3“ zeigt eine verbreitete Annahme: Ein höherer Pflegegrad bringe mehr Geld für den Lift. Das Gesetz sieht das nicht vor. Der wichtigere Hebel ist die Zeit. Wer ohne Pflegegrad plant, muss mit bis zu 25 Arbeitstagen für die Einstufung und bis zu drei, mit Gutachten fünf Wochen für den Zuschuss rechnen. Sinnvoll ist deshalb, beide Verfahren früh anzustoßen und parallel Angebote einzuholen. Wer bereits einen Pflegegrad hat, sollte nicht auf eine Höherstufung warten, sondern den Zuschuss sofort beantragen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflegegrad 1 bis 5: jeweils bis zu 4.180 € Zuschuss je Maßnahme.
  • Zwei Pflegebedürftige: bis 8.360 €, höchstens 16.720 € bei vier Personen.
  • Pflegegeld steigt mit dem Pflegegrad: 347 € (PG 2) bis 990 € (PG 5) im Monat.
  • Entscheidung über den Pflegegrad: spätestens nach 25 Arbeitstagen.
  • Mobilität zählt bei der Begutachtung mit 10 Prozent, Selbstversorgung mit 40 Prozent.

Häufige Fragen zu Treppenlift und Pflegegrad

Bekomme ich bei Pflegegrad 4 mehr Zuschuss als bei Pflegegrad 2?

Nein. Der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beträgt in allen Pflegegraden bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Nur Leistungen wie Pflegegeld und Pflegesachleistung steigen mit dem Pflegegrad.

Gibt es ohne Pflegegrad einen Zuschuss für den Treppenlift?

Von der Pflegekasse nicht. Ohne Pflegegrad kommen der KfW-Kredit 159, Landesprogramme, die Steuer oder nach einem Arbeitsunfall die Berufsgenossenschaft infrage. Den Überblick gibt der Treppenlift-Zuschuss-Ratgeber.

Zahlt die Krankenkasse, wenn kein Pflegegrad vorliegt?

Für den fest eingebauten Treppenlift in der Regel nicht. Warum das so ist und welche Hilfsmittel die Krankenkasse übernimmt, erklärt der Beitrag Zahlt die Krankenkasse einen Treppenlift?.

Gilt der Zuschuss auch in der privaten Pflegeversicherung?

Die private Pflegepflichtversicherung muss Leistungen vorsehen, die nach Art und Umfang denen der sozialen Pflegeversicherung gleichwertig sind (§ 23 SGB XI). Die Details regelt Ihr Versicherungsvertrag.

Quellen

Leistungsbeträge ohne Gewähr, Stand September 2026. Maßgeblich ist der Bescheid Ihrer Pflegekasse. Keine Pflege-, Rechts- oder Steuerberatung.